Teppichreinigung Schöneiche

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Teppich & Polster Reinigung Schöneiche
(gültig ab 01.01.2014)

1. Sämtliche Aufträge werden nur zu nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) ausgeführt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform

2. Ausführung

Wir verpflichten uns zu guter, sachgemäßer Ausführung. Die Teppich- und Polsterreinigung erfolgt im Rahmen der AGB’s. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen. Die Entfernung von Verschmutzungen und Verfleckungen kann nur soweit vorgenommen werden, als dies nach dem fachlichen und technischen Stand der modernen Teppich- u. Polstermöbelreinigung möglich ist

3. Haftungsausschluss

Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch eine nicht offenkundige Beschaffenheit des eingelieferten oder zu bearbeitenden Teppichs bzw. Polstermöbels verursacht werden (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes, des Grundgewebes, der Verlegung, der Nähte, der Fransen, der Steppfäden bei sogen. Allgäuer- u. Fellwollteppichen, ungenügende Echtheit von Färbungen, Einlaufen, Wellenbildung, frühere unsachgemäße Behandlung oder Lagerung u.a. verborgene Mängel sowie für Verfärbungen durch unechtes Polster- u. Einlegematerial). Offenkundig sind für uns auch die Angaben in einem “Teppichbodenverlegepass”, wenn ein solcher ordnungsgemäß vom Auftraggeber vorgelegt wird

4. Rücktritt

Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung durch einfache Warenschau, die sich bei Teppichböden auch auf das Grundgewebe und die Verlegeart beziehen, erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag infolge nicht offenkundiger Beschaffenheit (Ziff. 2) unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand. Das gilt auch für Teppichböden und Polstermöbel, die in den Räumen des Auftraggebers gereinigt werden.

5. Lieferungs- u. Bearbeitungstermine

werden möglichst eingehalten. Aus verspäteter Lieferung bzw. Bearbeitung können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden, es sei denn, dass ein fester Liefertermin vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden ist.

6. Rückgabe: der Gegenstände

erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung oder, wenn die Aushändigung in den Räumen des Auftraggebers erfolgt, gegen Empfangsbestätigung. Wer die Auftragsbestätigung vorweist, gilt als empfangsberechtigt. Die Abnahme muss innerhalb von einem Monat nach Auftragserteilung erfolgen und wird von uns innerhalb dieser Zeit einmal durch Anlieferung zum vereinbarten Termin angeboten. Die Kosten für weitere Anlieferung, die wir in der angegeben Frist noch einmal in schriftlicher und fernmündlicher Terminvereinbarung anzubieten versuchen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Nach der Frist von einem Monat trägt der Besteller/Auftraggeber unter den vorstehenden Voraussetzungen jede Gefahr. Außerdem werden wir nach dieser Zeit eine Lagergebühr berechnen. Wird der Gegenstand innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung nicht abgenommen, so erlöschen für beide Teile sämtliche Ansprüche, gleichgültig, ob sie sich auf Vertrag, Eigentum oder sonstige Rechtsgründe stützen. Die Verwertung dieser Gegenstände steht dem Auftragnehmer uneingeschränkt frei.

7. Mängel:

Etwaige Beanstandungen müssen unverzüglich längstens innerhalb von fünf Tagen nach Durchführung der Reinigungsarbeit unter Vorlage der Quittung (Rechnung) oder unseres Zeichenetikettes an die Geschäftsleitung erfolgen. Ab dem sechsten Tag gilt die erbrachte Leistung als ordnungsgemäß ausgeführt und vom Auftraggeber abgenommen.

8. Haftung

Soweit unsere Haftung für Beschädigung und Verlust in Frage kommt, kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 10-fachen unseres jeweiligen Preises für die Reinigung von Teppichen, Teppichböden u. Polstermöbeln. Ansprüche auf Schadenersatz bestehen nur, wenn der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits oder von uns hinzugezogenen Erfüllungshilfen beruht. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.

9. Preise

Alle in den Preislisten aufgeführten Preisangaben sind unverbindliche Preisangaben und können bedingt durch erhöhten Verschmutzungsgrad, Beschaffenheit des Reinigungsgutes, die Örtlichkeiten, unvollständige und unwahre Angaben des Kunden über das Reinigungsgut usw. abweichen. Die aufgeführten Preise enthalten die z.Z. gültige MwSt. Es gilt grundsätzlich die am Tag der Rechnungslegung gültige MwSt. Der Mindestauftragswert beträgt 90,00 € zzgl. MwSt.

10. Zuschläge

Die Behandlung von verfärbten Teppichen sowie antiken Einzelstücken erfolgt nach Beurteilung und Preisvereinbarung. Teppiche zwischen 0,5 qm und 1,0 qm werden wie 1,0 qm berechnet, kleinere Teppiche nach Vereinbarung. Runde Teppiche werden per Quadratmeter berechnet. Für Teppiche über 12 qm und Einzelstücke berechnen wir einen Zuschlag von 20%. Eine Transportversicherung wird nur ausdrücklich auf Wunsch (schriftlich) des Auftraggebers abgeschlossen

11. Zahlung

Die Zahlung erfolgt bis zu einer Auftragssumme von 1000,00€ netto bar unmittelbar nach Ausführung und Abnahme des Auftrages. Eine unbare Zahlung bedarf jedoch immer einer schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Sollte keine schriftliche Zustimmung erteilt worden sein, so ist der Rechnungsbetrag stets bar in voller Höhe unmittelbar nach der Ausführung fällig. Nach anerkannter Zahlung auf Rechnung erfolgt eine unbare Zahlung unmittelbar nach Rechnungsstellung spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber ohne weitere Benachrichtigung / Mahnung in Verzug. Wir berechnen dem Auftraggeber ab diesen Tag Verzugszinsen in Höhe von 5% p.A., die über unserem tatsächlichen Finanzierungsaufwand liegen.

12.Einverständnis des Kunden

Jeder Kunde erteilt mit Auftragserteilung seine Zustimmung, dass wir von den gereinigten Flächen/Stücken Fotos anfertigen, welche wir zu Werbezwecken verwenden dürfen. Wir unterlassen die Verwendung der Fotos, wenn der Kunde aus wichtigem Grund schriftlich diesem Einverständnis wiederspricht.

13. Sondervereinbarungen

: sind möglich, jedoch bedürfen Sie der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Der Aufraggeber erkennt die aufgeführten AGB’s mit Erteilung des Auftrages uneingeschränkt an und verzichtet auf die Anwendung etwaiger eigener AGB’s.

14. Referenzklausel.

Der Auftraggeber räumt Teppich & Polster Reinigung Schöneiche ein zeitlich unbegrenztes Recht ein, den Namen oder das Firmenlogo des Kunden sowie eine Kurzbeschreibung des Projekts, als Referenzobjekt in Firmenbroschüren und Internetauftritten von Teppich & Polster Reinigung Schöneiche, anzugeben.

15. Der Gerichtsstand

ist für beide Teile Berlin (Sitz der Firma des Auftragnehmers). Für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche und solchen Vertragspartnern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Ansprüche des Auftragnehmers, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist ausschließlich Gerichtsstand Berlin (Firmensitz Auftragnehmer)

16. Sollten einzelne Bestimmungen

dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder durch neue gesetzliche Bestimmungen unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, sofern der Vertragszweck noch erreicht werden kann. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.